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Grabräumung Friedhof Reitzenhain

29.07.2021

Aufruf zur Grabräumung nach Ablauf der Ruhezeit auf dem Friedhof der Gemeinde Reitzenhain

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Reitzenhain sind die abgelaufenen Grabstätten nach der Ruhezeit einzuebnen. Insbesondere links vom Friedhofseingang sind die letzten drei Gräberreihen der Bestattungsjahre 1980 bis einschließlich 29.01.1988 abzuräumen.


Wir weisen darauf hin, dass die Angehörigen der Grabstätten eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen haben, dass nach Ablauf der Ruhezeit die Grabstätte ordnungsgemäß einzuebnen ist. Abgeräumt und entsorgt werden müssen die Bepflanzungen, der Rahmen und das Grabmal sowie unbedingt auch alle nicht sichtbaren Teile wie Sockel und etwaige Fundamente. Die Grabstätte ist danach unter Belassung des Mutter-/Oberbodens einzuebnen. Die Grabräumung kann in Eigenleistung bis zum 30.09.2021 erfolgen oder im Oktober durch eine Fachfirma gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 100,00 € beauftragt werden. Nähere Auskünfte können Sie bei der Ortsgemeinde unter 06771/ 7146 oder 016096423433 erfragen.

Grabstätten, die bis zum 30.09.2021 nicht ordnungsgemäß von den Angehörigen eingeebnet wurden, werden durch die Ortsgemeinde Reitzenhain kostenpflichtig abgeräumt und entsorgt.

Rüdiger Geisel, Ortsbürgermeister